Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude:
Neu ab 01.06.2023! Wohneigentum für Familien!
: Das Wichtigste in Kürze! Wer kann Anträge stellen? Natürliche Personen (Privatpersonen), • die Eigentümerin oder Eigentümer von neu errichtetem, selbstgenutztem Wohneigentum werden, • bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet und • die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen.
Weitere Details und andere Förderungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der KFW Homepage!
Anbei finden Sie den Zugangslink zur KFW Seite!
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise der KFW.
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Impressum:
Vermittlung von Immobilienfinanzierungen
Thomas Liebe
Am Stadtrande 47a
31515 Wunstorf
Tel: 01522 714 2020
Email: tliebe@web.de
StNr/Ust-ID: 34/127/15753
Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 Satz 1 (GewO)
als Immobiliardarlehensvermittler wurde am 07.05.2018 erteilt.
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Hannover
Bischofsholer Damm 91
30173 Hannover
Eintragung in das Vermittlungsregister ist am 16.05.2018 unter der
Nummer: D-W-133-SWRQ-38 erfolgt