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Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude:

 Neu ab 01.06.2023! Wohneigentum für Familien!

: Das Wichtigste in Kürze! Wer kann Anträge stellen? Natürliche Personen (Privatpersonen), • die Eigentümerin oder Eigentümer von neu errichtetem, selbstgenutztem Wohneigentum werden, • bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet und • die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen. 

Weitere Details und andere Förderungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der KFW Homepage!

Anbei finden Sie den Zugangslink  zur KFW Seite! 

 https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/

 Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise der KFW.

 Für die Inhalte wird von meiner Seite keine Haftung übernommen. 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Vermittlung von Immobilienfinanzierungen 

Thomas Liebe

Am Stadtrande 47a

31515 Wunstorf 

Tel: 01522 714 2020 

Email:  tliebe@web.de

StNr/Ust-ID: 34/127/15753

 Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 Satz 1 (GewO)

 als Immobiliardarlehensvermittler wurde am 07.05.2018 erteilt.

Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Hannover

Bischofsholer Damm 91

30173 Hannover 

Eintragung in das Vermittlungsregister ist am 16.05.2018 unter der

Nummer:  D-W-133-SWRQ-38 erfolgt

 

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